Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,108711
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06 ER (https://dejure.org/2006,108711)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.10.2006 - L 8 SO 164/06 ER (https://dejure.org/2006,108711)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - L 8 SO 164/06 ER (https://dejure.org/2006,108711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,108711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06
    Gerade bei den Leistungen für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist ein Abweichen von den Empfehlungen auch deshalb nicht angezeigt, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass den Antragstellern existenzsichernde Leistungen vorenthalten würden (vgl dazu Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, Seite 803 = info also 2005, Seite 166).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03

    Begutachtungsleitfaden; Diät; Hilfe zum Lebensunterhalt; Hypercholesterinanämie;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Beschluss vom 14. November 2002 - 4 ME 465/02 - FEVS 54, Seite 368; ebenso Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, Seite 359; Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 12 ME 248/03) hatte - allerdings bei Hyperlipidämie - ausgeführt, dass bei der Entscheidung über einen Mehrbedarfszuschlag nach wie vor die "Empfehlungen des Deutschen Vereins" eine geeignete Entscheidungsgrundlage bilden.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2003 - 12 ME 248/03

    Diabetes; Gewichtsreduktion; Glaubhaftmachung; Hyperinsulinanämie; Kostenaufwand;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Beschluss vom 14. November 2002 - 4 ME 465/02 - FEVS 54, Seite 368; ebenso Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, Seite 359; Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 12 ME 248/03) hatte - allerdings bei Hyperlipidämie - ausgeführt, dass bei der Entscheidung über einen Mehrbedarfszuschlag nach wie vor die "Empfehlungen des Deutschen Vereins" eine geeignete Entscheidungsgrundlage bilden.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2002 - 4 ME 465/02

    Bedarf; Begutachtungsleitfaden; Diät; Gewichtsreduzierung; kostenaufwendige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Beschluss vom 14. November 2002 - 4 ME 465/02 - FEVS 54, Seite 368; ebenso Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, Seite 359; Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 12 ME 248/03) hatte - allerdings bei Hyperlipidämie - ausgeführt, dass bei der Entscheidung über einen Mehrbedarfszuschlag nach wie vor die "Empfehlungen des Deutschen Vereins" eine geeignete Entscheidungsgrundlage bilden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 71/07

    Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    In den Gründen wurde auf den Beschluss der Kammer vom 5. Dezember 2006 in S 22 As 893/06 ER und den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006 in L 8 SO 164/06 ER Bezug genommen.

    Diese Einschätzung beruht auf den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahre 1997, dem sich in der Folgezeit Gerichte angeschlossen haben (ua Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2006, - L 3 B 299/05 AS-ER sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006, aaO).

    Demgegenüber lag der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006, aaO der Begutachtungsleitfaden zu dem Mehrbedarf bei krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung des Arbeitsausschusses der Sozialdezernenten D. zugrunde, der auf der Einschätzung nur von Medizinern, nicht aber auch von Ernährungswissenschaftlern beruht.

  • SG Osnabrück, 14.11.2006 - S 16 AS 511/05
    Das Bedürfen einer kostenaufwendigen Ernährung und die angemessene Höhe des Er-nährungsmehrbedarfs sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG NSB), Beschluss vom 27. Oktober 2006, Az.: L 8 SO 164/06 ER).

    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge verfügt über eine jahrzehnte-lange Erfahrung auf dem Gebiet der Regelsatzfestlegung (vgl. dazu: LSG NSB, Be-schluss vom 27. Oktober 2006, L 8 SO 164/06 ER), so dass in Bezug auf die oben als sozialrechtlich bezeichnete Fragestellung von einer hinreichenden Sachkunde ausge-gangen werden kann.

    Bei dem Begutachtungsleitfaden wurden zwar auch "praktische Erfahrungen" von Ge-sundheitsämtern und Sozialämtern einbezogen, es wird jedoch nicht deutlich gemacht, in welchem Umfang dies der Fall gewesen ist (vgl. LSG NSB, Beschluss vom 27. Oktober 2006, L 8 SO 164/06 ER).

  • SG Osnabrück, 05.12.2006 - S 22 AS 893/06
    Soweit die Kammer die Beteiligten auf die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2006 (- L 8 SO 164/06 ER -) hingewiesen habe, sei dem nicht zu folgen, denn der Antragsteller leide an Diabetes mellitus Typ II b, während die oben genannte Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen sich auf einen Hilfebedürftigen mit Diabetes mellitus Typ II a beziehe.

    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regelsätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwändigen Ernährung hat, folgt die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht der Rechtsprechung des Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 24. November 2005 - L 9 B 259/05 SO -), sondern der den Beteiligten bekannten, aktuellen Rechtsprechung des Landesozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006 (Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 8 SO 164/06 ER -).

  • SG Osnabrück, 22.01.2007 - S 22 AS 33/07
    Weil der Ausgang des Hauptsacheverfahrens ungewiss sei, folgte die Kammer mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 8 SO 164/06 ER -) im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung bis zu einer abschließenden Klärung weiterhin den Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., 2. Auflage, 1997 (im Folgenden: Empfehlungen).
  • SG Osnabrück, 22.12.2006 - S 22 AS 927/06
    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regelsätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwändigen Ernährung hat, folgt die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht der Rechtsprechung des Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 24. November 2005 - L 9 B 259/05 SO -), sondern der den Beteiligten bekannten, aktuellen Rechtsprechung des Landesozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006 (Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 8 SO 164/06 ER -).
  • SG Osnabrück, 10.08.2010 - S 16 AS 552/09
    Das Bedürfen einer kostenaufwändiger Ernährung und die angemessene Höhe des Ernährungsbedarfs sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, Az.: B 14/7b AS 64/06 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.10.2006, Az.: L 8 SO 164/06 ER).
  • SG Osnabrück, 17.04.2007 - S 23 AS 117/07
    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regel-sätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwändigen Ernährung hat, hält die Kammer zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren die "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Für-sorge e.V., 2. Auflage, 1997 (im Folgenden: Empfehlungen) für eine geeignete Entschei-dungsgrundlage (vgl. hierzu Beschluss des Landesozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Oktober 2006 vom 27. Oktober 2006 - Az.: L 8 SO 164/06 ER).
  • SG Oldenburg, 28.04.2010 - S 49 AS 27/08
    Das Bedürfen einer kosten-aufwändigen Ernährung und die angemessene Höhe des Ernährungsbedarfs sind unbestimmte Rechtsbegrif-fe, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Be-schluss vom 27.10.2006, Az.: L 8 SO 164/06 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht